Regelung zu Miet- und Pachtzahlungen bis Ende Juni. Was passiert danach?

01.04.2020

Keine Gäste, keine Veranstaltungen, kein Umsatz. Den MitarbeiterInnen gekündigt oder in Kurzarbeit geschickt - der blanke Horror für jeden Hotelier.

 

Die Bundesregierung versucht mit dem Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht, welches am 27. März 2020 die Zustimmung des Bundesrates erfahren hat, die Rechtslage für die Monate April 2020 bis Juni 2020 klarzustellen.

Leider betrifft die Regelung aber nur die Miet- und Pachtzahlungen zwischen dem 1.4. bis zum 30.6.2020.

 

Was also passiert ab dem 1. Juli 2020? Was sollten Sie jetzt schon in Angriff nehmen, um die wirtschaftlichen Verluste und Risiken zu minimieren?

Planen Sie mit Ihrem Vermieter/Verpächter jetzt die nächsten Monate. Es wird eine Zeit nach Corona geben und die sollten Sie jetzt rechtzeitig regeln.

 

Im unten stehenden Link finden Sie ein kostenloses Musterschreiben von unserem progros-Partner, der Wilmesmeyer & Cie. Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, welches Sie gerne verwenden können. Dieses Schreiben dient als Vorlage, um die ersten Gespräche mit Ihrem Vermieter/Verpächter anzustoßen.

 

Rechtsanwalt Frank Wilmesmeyer empfiehlt, diese schwierige Situation nur gemeinsam zu lösen und keinen Alleingang ohne den Vermieter/Verpächter zu starten. Ein Gegeneinander hilft weder dem Hotelbetreiber noch dem Vermieter/Verpächter und ist gesamtwirtschaftlicher Irrsinn.

 

Hier gelangen Sie zum Musterschreiben an den Vermieter

 

Wilmesmeyer & Cie. Rechtsanwaltsgesellschaft mbH sind Spezialisten für Hotelentwicklung und beraten in diesem Bereich Entwickler, Investoren, Eigentümer und Betreiber. Als einer der wenigen Rechtsanwälte Deutschland beraten Sie darüber hinaus im operativen Hotelrecht ständig über 50 Hotelbetriebe.

 

Ihr Kontakt zu Wilmesmeyer & Cie. Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

 

Frank Wilmesmeyer
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