Reduzierung von Pacht & Miete

25.01.2021

Rechtssichere Kommunikation - Vorteilshonorar

Wie bekannt, sind durch die verschiedenen Verordnungen der einzelnen Bundesländer Hotels, Gastronomen und viele andere Branchen entweder direkt untersagt, ihrem Gewerbe nachzugehen oder die vorgegebenen Corona-Schutzmaßnahmen führen - wie in der Hotellerie - mittelbar dazu, dass der Betrieb schließen muss bzw. allenfalls eingeschränkt aufrecht erhalten werden kann.

 

Obwohl der Umsatz fehlt, musste die Miete/Pacht gegenüber den Vermietern/Verpächtern bisher weitergezahlt werden.

 

Durchsetzung von Ansprüchen erleichtert

Für Mieter/Pächter von Gewerberäumen hat der Gesetzgeber, wie ebenfalls bekannt, am 17.12.2020 in Art. 240 EGBGB nachfolgenden § 7 („Störung der Geschäftsgrundlage von Miet- und Pachtverträgen“) hinzugefügt:

 

„(1) Sind vermietete Grundstücke oder vermietete Räume, die keine Wohnräume sind, infolge staatlicher Maßnahmen zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie für den Betrieb des Mieters nicht oder nur mit erheblicher Einschränkung verwendbar, so wird vermutet, dass sich insofern ein Umstand im Sinne des § 313 Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs, der zur Grundlage des Mietvertrags geworden ist, nach Vertragsschluss schwerwiegend verändert hat."

 

Dadurch wird die Durchsetzung von Ansprüchen wegen der Störung der Geschäftsgrundlage erleichtert!

 

Die Rechtsfolge kann die Anpassung bzw. Reduzierung der Miete/Pacht während der Nutzungseinschränkung durch die Verordnungen sein.

 

Rechtssichere Kommunikation ist der Schlüssel

Um der aktuellen Lage weitere Liquidität zu sichern oder sich von Ihrem Vermieter/Verpächter zurückzuholen, ist eine rechtssichere Kommunikation mit Ihrem Vermieter/Verpächter erforderlich.

 

Daher bietet die renommierte und erfahrene Branchenkanzlei Wilmesmeyer & Cie. Seit Januar 2021 folgende Leistungen allen progros-Partnern an:

  • Prüfung Ihres Miet-/Pachtvertrages hinsichtlich der Anpassungs- und Minderungsmöglichkeiten
  • Erstellung eines Anschreibens an den Vermieter/Verpächter. Die Zusendung des Anschreibens erfolgt durch Sie als Betreiber / Pächter auf Ihrem Briefkopf
  • Erstellung eines Muster-Vergleichsvertrags bzw. Muster-Nachtrags zum Miet-/Pachtvertrag mit dem Vermieter/Verpächter

Beratung zum Vorteilshonorar – Kein Erfolgshonorar

Für die Prüfung und Erstellung veranschlagt Wilmesmeyer & Cie. zwei Stunden und berechnet diese pauschal mit 350,00 EUR netto. Ein Erfolgs- oder Vergleichshonorar wird nicht erhoben.

 

Wünschen Sie danach eine weitere indirekte oder die direkte außergerichtliche Vertretung gegenüber dem Vermieter/Verpächter durch Wilmesmeyer & Cie., erfolgt dies zu einem verringerten Stundensatz von nur 250 EUR netto.

 

Bei Fragen oder weiteren Informationen wenden Sie sich, unter dem Kennwort "progros“,an :

Mathias Iking

E-Mail: iking@wmrg.de

Tel.: + 49 (0) 211-59 97 77 6

Wilmesmeyer & Cie. Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Emanuel-Leutze-Straße 20

40547 Düsseldorf

www.wmrg.de

Philipp Koerfer

E-Mail: koerfer@wmrg.de

Tel.: +49 (0) 211-59 97 77 1

Wilmesmeyer & Cie. Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Emanuel-Leutze-Straße 20

40547 Düsseldorf

www.wmrg.de